|
Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man erwerbstätig ist und das zu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze von 25.600 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 51.200 Euro). Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt.
Die Förderkriterien werden bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle vor Ort individuell geprüft. Solche Beratungsstellen gibt es in Ihrer Nähe, also flächendeckend in Deutschland. Über die Website http://www.bildungspraemie.info/ oder über die kostenlose Hotline 0800-2623 000 kann jeder erfahren, wo sich die nächste Beratungsstelle befindet.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Erwerbstätige in verschiedenen Formen, Angestellte, Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen.
Nicht gefördert werden: Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafoeg) haben Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildene, Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre
|
|